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Befreien Sie sich in nur 3 Monaten von den Lasten Ihrer Pensionsverpflichtungen.

Irgendetwas ist immer: GuV-wirksame Zuführungen, volatile Kapitalanlage, komplexe und aufwändige Administration. Stört Sie das auch?

Wir zeigen Ihnen, wie’s geht

Ein Auszug unserer Kunden

Die Übertragung der Pensionsverpflichtungen bringt Ihnen direkte Mehrwerte

Ergebnisstabilität
aufgrund der Immunisierung gegenüber Schwankungen der Pensionsrückstellungen durch Zins, Inflation und Bestandsveränderungen!
Erträge
aus Zinsänderungen bleiben GuV-wirksam, Zinsänderungsaufwände hingegen nicht!
Höhere Rendite
durch eine konsistente Kapitalanlage, abgestimmt auf Ihre Pensionsverpflichtungen.
Aufsichtsrecht
und Meldewesen werden sichergestellt. Eine Hinterlegung mit RWA ist grundsätzlich nicht erforderlich.
Banksteuerung
und Risikocontrolling werden durch die Einbindung im GBS sichergestellt.
Effizienz
in der Verwaltung durch die Übertragung der administrativen Aufgaben an den SV Pensionsfonds.

Bei allen Kunden führte eine Übertragung der Pensionsverpflichtungen zu deutlich besseren und stabileren Ergebnissen!
Lassen Sie uns ganz unverbindlich Ihre Vorteile prüfen.

Jetzt Quick-Check anfordern

Die liquiditätsschonende Übertragung
der Pensionsverpflichtungen einfach erklärt:

Pensionsrückstellungen sind der Barwert zukünftiger Rentenzahlungen, deren heutiger Wert durch Abzinsung mit dem aktuellen HGB-Zins (10 Jahresdurchschnitt) ermittelt wird. Zudem wirken sich Veränderungen der Lebenserwartung sowie Gehalts- und Inflationssteigerungen ergebniswirksam aus.

In unserem Beispiel belaufen sich die Pensionsrückstellungen auf 10 Mio. EUR.

Zur Zeit besteht ein günstiges Marktumfeld zur liquiditätsschonenden Ausfinanzierung: Oftmals reicht zur Übernahme der Pensionsverpflichtungen durch den Pensionsfonds die Bewertung mit dem Marktzins, der aktuell deutlich über dem HGB-Zins liegt.

Bei 10 Mio. EUR Pensionsrückstellungen ergibt sich im Beispiel ein Einlösebeitrag in Höhe von 7,5 Mio. EUR.

Durch die Übertragung findet eine Immunisierung gegen negative Veränderungen in der Zukunft statt, da die verbleibende handelsbilanzielle Rückstellung (2,5 Mio. EUR in unserem Beispiel) nur noch sinken kann. Das bedeutet: Erwartete Zinsänderungserträge führen zu positiv GuV-wirksamen Auflösungen. Aufwände hingegen sind nicht mehr GuV-wirksam.

Wir haben an alles gedacht, damit Ihre Übertragung so einfach wie möglich wird.

Klingt nach viel organisatorischem Aufwand? Stimmt – aber nicht für Sie!
Im Rahmen unseres 4-stufigen Projekt-Prozesses liefern wir alle notwendigen Dokumente, stellen die Projektumsetzung sicher und begleiten Sie eng bei der Fortführung.

Vorbereitung

  • Quick-Check

Entscheidung

  • Klärungsworkshop
  • Aufbereitung
    Entscheidungsgrundlage
  • Entscheidungsvorlage

Umsetzung

  • Begleitung und Dokumentation
    eines externen Wirtschaftsprüfers
  • Abbildung Aufsichtsrecht inkl. Reporting
  • Kommunikation an Versorgungsberechtigte
  • Einrichtung der Bestandsverwaltung
  • Gremienarbeit und -dokumente
  • Individuelle Kapitalanlage
  • Vertragliche Umsetzung

Betreuung

  • Kommunikation mit Versorgungsberechtigten
  • Kapitalanlage- und Risikomanagement

Haben die Versorgungsberechtigten Vor- oder Nachteile durch die Übertragung?

Nein, ökonomisch haben die Versorgungsberechtigten keine Vor- oder Nachteile. Es wird erstmals Kapital speziell für die Finanzierung der Rentenansprüche aus der Direktzusage separiert. Die Versorgungsberechtigten erhalten einen eigenen Rechtsanspruch auf die Rentenleistungen gegenüber dem SV Pensionsfonds. Die Sparkasse steht darüber hinaus gemäß Betriebsrentengesetz (§ 1 Absatz 1 Satz 3 BetrAVG) weiterhin vollumfänglich für die Erfüllung der Rentenansprüche ein und der Insolvenzschutz wird durch die Übertragung auch nicht verändert. Neu ist, dass die Versorgungsberechtigten ihre Rente vor Steuern, also ohne Abzug von Lohnsteuer, ggf. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer erhalten. Dem SV Pensionsfonds ist es gesetzlich nicht erlaubt, die Steuer direkt abzuführen. Die Steuern werden jedoch im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer vom Finanzamt festgesetzt. Die Höhe der Steuer und damit auch die der Nettorente bleibt unverändert.

Ist eine Zustimmung durch die Versorgungsberechtigten erforderlich?

Nein, da die Versorgungsberechtigten keine Nachteile durch die Übertragung der Pensionsverpflichtungen haben ist auch keine Zustimmung erforderlich.

Die Lösung für Sparkassen aus dem eigenen Verbund.

Wir vereinen die Stärken der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) in der S-Finanzgruppe mit den Expertisen unserer ausgewählten Kooperationspartner in der Kapitalanlage, der Beratung von bAV Lösungen sowie der Administration von Ver­sorgungs­ver­pflichtungen.

Unser einzig­artiges Modell ermöglicht es uns, für jeden Kunden die maß­geschneiderte Lösung zu finden. Dabei binden wir Ihre vorhandenen Strukturen in der Kapital­anlage und der Administration Ihrer Ver­sorgungs­zusagen pass­genau ein und ent­wickeln ge­meinsam die optimale Lösung für Sie.

Starke Partnerschaften aus der S-Finanzgruppe

Gemeinsam mit unseren Partnern übertragen und verwalten wir gerne auch Ihre Pensionsverpflichtungen. Bis heute beläuft sich das Übertragungsvolumen schon auf:

Und weitere Experten im Bereich der betrieblichen Altersversorgung.

Ihr Team des SV Pensionsfonds

Ausgewählte Kundenstimmen

Full-Service-Paket vom  SV Pensionsfonds

Full-Service-Paket vom SV Pensionsfonds

„Die fehlende Planbarkeit und die Schwankungen der Pensionen haben meinen Kollegen Wolfang Reiner und mich schon seit einigen Jahren beschäftigt - deshalb waren wir gerne bereit als Pilotsparkasse in Baden-Württemberg für die Pensionsfondsübertragung zu fungieren. Alle wesentlichen Gremienunterlagen und Dokumente (inkl. NPP und Konzept zur Einbindung ins Aufsichtsrecht) wurden vom SV Pensionsfonds erstellt und mit unseren Fachbereichen sowie dem Sparkassenverband abgestimmt. Diese Unterstützung war sehr hilfreich und dafür sind wir äußerst dankbar!“

Peter Vogel

Vorsitzender des VorstandsSparkasse Tauberfranken
Professionelles und ressourcen-schonendes Projektmanagement

Professionelles und ressourcen-schonendes Projektmanagement

„Das Projekt zur Übertragung unserer Pensionsverpflichtungen hat das sehr professionelle Projektmanagement der SV Sparkassenversicherung Pensionsfonds AG effizient und ressourcenschonend umgesetzt. Dabei hat das Projektmanagement individuelle Wünsche, wie beispielsweise die unterjährige Übertragung der Pensionsverpflichtungen, berücksichtigt und ein individuelles Lösungsmodell zur Kapitalanlage geschaffen.“

Dr. Dirk Franz

Stellv. Vorsitzender der GeschäftsführungLBBW Asset Management
Vertrauensvolle und kundenfokussierte Zusammenarbeit

Vertrauensvolle und kundenfokussierte Zusammenarbeit

„Wir arbeiten mittlerweile seit drei Jahren mit der SV SparkassenVersicherung Pensionsfonds AG zusammen und schätzen die vertrauensvolle Zusammenarbeit sehr. Unsere persönlichen Ansprechpartner, die uns von Beginn an begleiten, sind in unserem Haus vernetzt, kümmern sich um unsere Anliegen zeitnah und handeln dabei stets lösungsorientiert im Sinne der MMV Bank.“

Jörg Schröder

GeschäftsführerMMV Bank
Reibungslose Umsetzung in nur 3 Monaten

Reibungslose Umsetzung in nur 3 Monaten

„Gemeinsam mit dem SV Pensionsfonds haben wir die Pensionsfondsübertragung (inkl. Verhandlung mit den Mitbestimmungsgremien, Einbindung im Risikocontrolling und Kommunikation in Richtung Versorgungsberechtigte) innerhalb von nur 3 Monaten umgesetzt. Wir fühlen uns vom Team des SV Pensionsfonds seit mittlerweile 3 Jahren sehr gut betreut und schätzen die offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit.“

Sonja Kardorf

Mitglied des VorstandesDeutsche Leasing
Nutzen für Unternehmen und Belegschaft

Nutzen für Unternehmen und Belegschaft

„Als Geschäftsführer der SV Informatik GmbH bin ich dem Geschäftsergebnis genauso verpflichtet wie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die dieses erwirtschaften oder als Rentnerinnen und Rentner Zahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge erhalten. Mit der Übertragung der Pensionsverpflichtung lassen sich beide Themenbereiche zukunftsfähig ausrichten. Einerseits generieren wir damit bilanzielle Entlastung in der SV Informatik GmbH, zum anderen ist dadurch sichergestellt, dass das Kapital im SV Pensionsfonds ausschließlich für die Bedienung der Altersvorsorge der Versorgungsberechtigten reserviert ist.“

Frank Luley

GeschäftsführerSV Informatik
Immunisierung der Pensionsverpflichtungen ggü. Schwankungen

Immunisierung der Pensionsverpflichtungen ggü. Schwankungen

„Haupttreiber für die Übertragung unserer Pensionsverpflichtungen auf den SV Pensionsfonds war die Verbesserung der Ergebnisstabiliät. Durch die Immunisierung der Pensionsverpflichtungen ggü. zins- und inflationsbedingten Schwankungen ist uns das gelungen. Und durch die sehr gute Unterstützung durch die Kolleg*innen vom SVP war der Aufwand geringer als zu Beginn befürchtet.“

Dr. Andreas Jahn

Vorsitzender des VorstandesSV Sparkassen Versicherung

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Daniel Strohbach

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