Irgendetwas ist immer: GuV-wirksame Zuführungen, volatile Kapitalanlage, komplexe und aufwändige Administration. Stört Sie das auch?
Befreien Sie sich in nur 3 Monaten von den Lasten Ihrer Pensionsverpflichtungen.
Ein Auszug unserer Kunden
Die Übertragung der Pensionsverpflichtungen bringt Ihnen direkte Mehrwerte
Bei allen Kunden führte eine Übertragung der Pensionsverpflichtungen zu deutlich besseren und stabileren Ergebnissen!
Lassen Sie uns ganz unverbindlich Ihre Vorteile prüfen.
Die liquiditätsschonende Übertragung
der Pensionsverpflichtungen einfach erklärt:
Pensionsrückstellungen sind der Barwert zukünftiger Rentenzahlungen, deren heutiger Wert durch Abzinsung mit dem aktuellen HGB-Zins (10 Jahresdurchschnitt) ermittelt wird. Zudem wirken sich Veränderungen der Lebenserwartung sowie Gehalts- und Inflationssteigerungen ergebniswirksam aus.
In unserem Beispiel belaufen sich die Pensionsrückstellungen auf 10 Mio. EUR.
Zur Zeit besteht ein günstiges Marktumfeld zur liquiditätsschonenden Ausfinanzierung: Oftmals reicht zur Übernahme der Pensionsverpflichtungen durch den Pensionsfonds die Bewertung mit dem Marktzins, der aktuell deutlich über dem HGB-Zins liegt.
Bei 10 Mio. EUR Pensionsrückstellungen ergibt sich im Beispiel ein Einlösebeitrag in Höhe von 7,5 Mio. EUR.
Durch die Übertragung findet eine Immunisierung gegen negative Veränderungen in der Zukunft statt, da die verbleibende handelsbilanzielle Rückstellung (2,5 Mio. EUR in unserem Beispiel) nur noch sinken kann. Das bedeutet: Erwartete Zinsänderungserträge führen zu positiv GuV-wirksamen Auflösungen. Aufwände hingegen sind nicht mehr GuV-wirksam.
Wir haben an alles gedacht, damit Ihre Übertragung so einfach wie möglich wird.
Klingt nach viel organisatorischem Aufwand? Stimmt – aber nicht für Sie!
Im Rahmen unseres 4-stufigen Projekt-Prozesses liefern wir alle notwendigen Dokumente, stellen die Projektumsetzung sicher und begleiten Sie eng bei der Fortführung.
Vorbereitung
- Quick-Check
Entscheidung
- Klärungsworkshop
- Aufbereitung
Entscheidungsgrundlage - Entscheidungsvorlage
Umsetzung
- Begleitung und Dokumentation
eines externen Wirtschaftsprüfers - Abbildung Aufsichtsrecht inkl. Reporting
- Kommunikation an Versorgungsberechtigte
- Einrichtung der Bestandsverwaltung
- Gremienarbeit und -dokumente
- Individuelle Kapitalanlage
- Vertragliche Umsetzung
Betreuung
- Kommunikation mit Versorgungsberechtigten
- Kapitalanlage- und Risikomanagement
Haben die Versorgungsberechtigten Vor- oder Nachteile durch die Übertragung?
Nein, ökonomisch haben die Versorgungsberechtigten keine Vor- oder Nachteile. Es wird erstmals Kapital speziell für die Finanzierung der Rentenansprüche aus der Direktzusage separiert. Die Versorgungsberechtigten erhalten einen eigenen Rechtsanspruch auf die Rentenleistungen gegenüber dem SV Pensionsfonds. Die Sparkasse steht darüber hinaus gemäß Betriebsrentengesetz (§ 1 Absatz 1 Satz 3 BetrAVG) weiterhin vollumfänglich für die Erfüllung der Rentenansprüche ein und der Insolvenzschutz wird durch die Übertragung auch nicht verändert. Neu ist, dass die Versorgungsberechtigten ihre Rente vor Steuern, also ohne Abzug von Lohnsteuer, ggf. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer erhalten. Dem SV Pensionsfonds ist es gesetzlich nicht erlaubt, die Steuer direkt abzuführen. Die Steuern werden jedoch im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer vom Finanzamt festgesetzt. Die Höhe der Steuer und damit auch die der Nettorente bleibt unverändert.
Ist eine Zustimmung durch die Versorgungsberechtigten erforderlich?
Nein, da die Versorgungsberechtigten keine Nachteile durch die Übertragung der Pensionsverpflichtungen haben ist auch keine Zustimmung erforderlich.
Die Lösung für Sparkassen aus dem eigenen Verbund.
Wir vereinen die Stärken der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) in der S-Finanzgruppe mit den Expertisen unserer ausgewählten Kooperationspartner in der Kapitalanlage, der Beratung von bAV Lösungen sowie der Administration von Versorgungsverpflichtungen.
Unser einzigartiges Modell ermöglicht es uns, für jeden Kunden die maßgeschneiderte Lösung zu finden. Dabei binden wir Ihre vorhandenen Strukturen in der Kapitalanlage und der Administration Ihrer Versorgungszusagen passgenau ein und entwickeln gemeinsam die optimale Lösung für Sie.
Starke Partnerschaften aus der S-Finanzgruppe
Gemeinsam mit unseren Partnern übertragen und verwalten wir gerne auch Ihre Pensionsverpflichtungen. Bis heute beläuft sich das Übertragungsvolumen schon auf:
Und weitere Experten im Bereich der betrieblichen Altersversorgung.
Ihr Team des SV Pensionsfonds
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